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645.21 CH-BL

§ 5 Verordnung über den Schulpsychologischen Dienst - Aufhebung bisherigen Rechts

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§ 5 Verordnung über den Schulpsychologischen Dienst · Aufhebung bisherigen Rechts

1. Die Verordnung vom 23. April 1991 über die Tätigkeit des Schulpsychologischen Dienstes wird aufgehoben.

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