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645.13 CH-BL

§ 5 Verordnung über die arbeitsmedizinische Untersuchung der Lernenden - Schlussbestimmungen

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§ 5 Verordnung über die arbeitsmedizinische Untersuchung der Lernenden · Schlussbestimmungen

1. Die Verordnung vom 23. Dezember 1997 über die ärztlichen Untersuchungen der Lehrlinge und Lehrtöchter wird aufgehoben.

2. Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2005 in Kraft.

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