645.13
CH-BL
§ 5 Verordnung über die arbeitsmedizinische Untersuchung der Lernenden - Schlussbestimmungen
§ 5 Verordnung über die arbeitsmedizinische Untersuchung der Lernenden · Schlussbestimmungen
1. Die Verordnung vom 23. Dezember 1997 über die ärztlichen Untersuchungen der Lehrlinge und Lehrtöchter wird aufgehoben.
2. Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2005 in Kraft.