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643.51 CH-BL

§ 6 Verordnung über die Organisation des interkantonalen bilingualen gymnasialen Bildungsgangs der Kantone Basel-Landschaft und Jura - Stundentafel

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§ 6 Verordnung über die Organisation des interkantonalen bilingualen gymnasialen Bildungsgangs der Kantone Basel-Landschaft und Jura · Stundentafel

1. Im 1. und 2. Schuljahr des bilingualen Bildungsgangs gelten die Stundentafeln der progymnasialen und gymnasialen Abteilungen des Gymnasiums Laufental-Thierstein mit folgenden Ausnahmen

a. Im 1. Schuljahr des bilingualen Bildungsgangs wird

1. den Schülerinnen und Schülern des Kantons Jura 1 zusätzliche Wochenlektion Englisch erteilt;

2. allen Schülerinnen und Schülern 1 Wochenlektion Informatik erteilt;

3. der typenspezifische Unterricht ersetzt durch 2 Wochenlektionen Mathematik für alle Schülerinnen und Schüler;

b. im 2. Schuljahr des bilingualen Bildungsgangs wird bzw. werden

1. allen Schülerinnen und Schülern 1 zusätzliche Wochenlektion Mathematik erteilt;

2. allen Schülerinnen und Schülern je 2 zusätzliche Lektionen im Schwerpunktfach (Biologie und Chemie oder Wirtschaft und Recht) erteilt.

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