§ 6 Verordnung über die Organisation des interkantonalen bilingualen gymnasialen Bildungsgangs der Kantone Basel-Landschaft und Jura - Stundentafel
§ 6 Verordnung über die Organisation des interkantonalen bilingualen gymnasialen Bildungsgangs der Kantone Basel-Landschaft und Jura · Stundentafel
1. Im 1. und 2. Schuljahr des bilingualen Bildungsgangs gelten die Stundentafeln der progymnasialen und gymnasialen Abteilungen des Gymnasiums Laufental-Thierstein mit folgenden Ausnahmen
a. Im 1. Schuljahr des bilingualen Bildungsgangs wird
1. den Schülerinnen und Schülern des Kantons Jura 1 zusätzliche Wochenlektion Englisch erteilt;
2. allen Schülerinnen und Schülern 1 Wochenlektion Informatik erteilt;
3. der typenspezifische Unterricht ersetzt durch 2 Wochenlektionen Mathematik für alle Schülerinnen und Schüler;
b. im 2. Schuljahr des bilingualen Bildungsgangs wird bzw. werden
1. allen Schülerinnen und Schülern 1 zusätzliche Wochenlektion Mathematik erteilt;
2. allen Schülerinnen und Schülern je 2 zusätzliche Lektionen im Schwerpunktfach (Biologie und Chemie oder Wirtschaft und Recht) erteilt.