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§ 4 Verordnung über die Organisation des interkantonalen bilingualen gymnasialen Bildungsgangs der Kantone Basel-Landschaft und Jura - Stützkurs in Deutsch

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§ 4 Verordnung über die Organisation des interkantonalen bilingualen gymnasialen Bildungsgangs der Kantone Basel-Landschaft und Jura · Stützkurs in Deutsch

1. Die im bilingualen Bildungsgang eingeschriebenen Schülerinnen und Schüler des Kantons Jura und anderer französischsprachiger Kantone des RSA 2009 erhalten während des 2. Semesters des 8. Schuljahres (HarmoS 10.) einen vorbereitenden Kurs in Deutsch im Umfang von 2 Wochenlektionen. Der Besuch dieses Kurses ist grundsätzlich obligatorisch.

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