§ 14 Verordnung über die Organisation des interkantonalen bilingualen gymnasialen Bildungsgangs der Kantone Basel-Landschaft und Jura - Maturitätsprüfungen
§ 14 Verordnung über die Organisation des interkantonalen bilingualen gymnasialen Bildungsgangs der Kantone Basel-Landschaft und Jura · Maturitätsprüfungen
1. Die Maturitätsprüfungen werden gemäss den gesetzlichen Grundlagen des Kantons Jura abgelegt, wobei folgende Besonderheiten gelten
a. Deutsch ist die Erstsprache der deutschsprachigen Schülerinnen und Schüler der Kantone Basel-Landschaft und Solothurn und der anderen deutschsprachigen Mitgliedkantone des RSA 2009;
b. Französisch ist die Zweitsprache der deutschsprachigen Schülerinnen und Schüler der Kantone Basel-Landschaft und Solothurn und der anderen deutschsprachigen Mitgliedkantone des RSA 2009;
c. die Maturitätsprüfungen in Mathematik und in den Schwerpunktfächern finden für alle Schülerinnen und Schüler auf Französisch statt;
d. die Prüfungen in Geschichte oder Physik finden für alle Schülerinnen und Schüler auf Deutsch statt.
2. Die Expertinnen und Experten der Maturitätsprüfungen sind die an den üblichen Maturitätsprüfungen des Lycée cantonal in Porrentruy eingesetzten Expertinnen und Experten.