643.51
CH-BL
§ 13 Verordnung über die Organisation des interkantonalen bilingualen gymnasialen Bildungsgangs der Kantone Basel-Landschaft und Jura - Maturaarbeit
Maturaarbeit und Maturitätsprüfungen
§ 13 Verordnung über die Organisation des interkantonalen bilingualen gymnasialen Bildungsgangs der Kantone Basel-Landschaft und Jura · Maturaarbeit
1. In der Regel wird die Maturaarbeit in der Immersionssprache nach den Vorgaben der Bestimmungen des Règlement verfasst und präsentiert.
2. Die Maturaarbeit wird mit der Betreuung und unter der Verantwortung der Lehrerinnen und Lehrer des Lycée cantonal in Porrentruy verfasst. In besonderen Fällen können die Lehrerinnen und Lehrer des Gymnasiums Laufental-Thierstein beigezogen werden. In diesem Fall kommt die Entschädigungspraxis des Kantons Basel-Landschaft zur Anwendung.