643.49
CH-BL
§ 6 Verordnung über das Nachdiplomstudium zur Sekundarlehrerin oder zum Sekundarlehrer Kanton Basel-Landschaft, Niveau A - Fachbereiche und schulpraktische Ausbildung
Ausbildungsbereiche
§ 6 Verordnung über das Nachdiplomstudium zur Sekundarlehrerin oder zum Sekundarlehrer Kanton Basel-Landschaft, Niveau A · Fachbereiche und schulpraktische Ausbildung
1. Das NDS SEA / BL umfasst eine fach- und stufenbezogene Weiterbildung.
2. Die schulpraktische Ausbildung erfolgt in Praktika und in arbeitsplatz- und stufenbezogener Beratung und Begleitung.
3. Die Ausbildungsinhalte sind im Studienplan festgelegt.
4. Die Belegung der Wahlpflicht-, Wahl- und Freifächer werden in Absprache mit den Studierenden und der Studiengangleitung bestimmt.