643.49
CH-BL
§ 13 Verordnung über das Nachdiplomstudium zur Sekundarlehrerin oder zum Sekundarlehrer Kanton Basel-Landschaft, Niveau A - Rechtsmittel
Beschwerdewesen
§ 13 Verordnung über das Nachdiplomstudium zur Sekundarlehrerin oder zum Sekundarlehrer Kanton Basel-Landschaft, Niveau A · Rechtsmittel
1. Gegen Verfügungen, die gestützt auf diese Verordnung ergehen, kann innert 10 Tagen nach Eröffnung der Verfügung, schriftlich und begründet, bei der Schulleitung Beschwerde erhoben werden.
2. Gegen Verfügungen und Entscheide der Schulleitung kann innert 10 Tagen nach Eröffnung, schriftlich und begründet, beim Schulrat Beschwerde erhoben werden.