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643.31 CH-BL

§ 9a Verordnung über die Abschlussprüfungen der Fachmittelschule an den Gymnasien - Harmonisierung der Prüfungen

Fachmittelschul-Ausweis
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§ 9a Verordnung über die Abschlussprüfungen der Fachmittelschule an den Gymnasien · Harmonisierung der Prüfungen

1. Die schriftlichen Prüfungen in den Stammfächern und in den Berufsfeldfächern sind für die einzelnen Fachmittelschulen identisch.

2. Die SLK kann Ausnahmen bewilligen.

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