643.31
CH-BL
§ 52 Verordnung über die Abschlussprüfungen der Fachmittelschule an den Gymnasien - Inkrafttreten
Schlussbestimmungen
§ 52 Verordnung über die Abschlussprüfungen der Fachmittelschule an den Gymnasien · Inkrafttreten
1. Diese Verordnung tritt rückwirkend auf den 1. August 2007 in Kraft.