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643.31 CH-BL

§ 52 Verordnung über die Abschlussprüfungen der Fachmittelschule an den Gymnasien - Inkrafttreten

Schlussbestimmungen
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§ 52 Verordnung über die Abschlussprüfungen der Fachmittelschule an den Gymnasien · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung tritt rückwirkend auf den 1. August 2007 in Kraft.

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