643.31
CH-BL
§ 51 Verordnung über die Abschlussprüfungen der Fachmittelschule an den Gymnasien - Aufhebung bisherigen Rechts
Schlussbestimmungen
§ 51 Verordnung über die Abschlussprüfungen der Fachmittelschule an den Gymnasien · Aufhebung bisherigen Rechts
1. Die Verordnung vom 11. Mai 2004 über die Abschlussprüfungen der Fachmaturitätsschule an den Gymnasien wird aufgehoben.