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643.31 CH-BL

§ 51 Verordnung über die Abschlussprüfungen der Fachmittelschule an den Gymnasien - Aufhebung bisherigen Rechts

Schlussbestimmungen
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§ 51 Verordnung über die Abschlussprüfungen der Fachmittelschule an den Gymnasien · Aufhebung bisherigen Rechts

1. Die Verordnung vom 11. Mai 2004 über die Abschlussprüfungen der Fachmaturitätsschule an den Gymnasien wird aufgehoben.

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