643.31
CH-BL
§ 41 Verordnung über die Abschlussprüfungen der Fachmittelschule an den Gymnasien - Schriftliche Prüfungsaufgaben
Fachmaturität für das Berufsfeld Pädagogik
§ 41 Verordnung über die Abschlussprüfungen der Fachmittelschule an den Gymnasien · Schriftliche Prüfungsaufgaben
1. Die Themen und Aufgaben für die schriftlichen Prüfungen werden im Auftrag der Prüfungsleitungen von den Examinatorinnen und Examinatoren gestellt.
2. Die Prüfungsleitungen der jeweiligen Schulen koordinieren die Termine und die Aufgabenstellung.