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643.31 CH-BL

§ 38 Verordnung über die Abschlussprüfungen der Fachmittelschule an den Gymnasien - Prüfungsfächer

Fachmaturität für das Berufsfeld Pädagogik
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§ 38 Verordnung über die Abschlussprüfungen der Fachmittelschule an den Gymnasien · Prüfungsfächer

1. Es finden in allen zu absolvierenden Fächern Prüfungen statt.

2. Für den Prüfungserfolg sind die Noten der folgenden Fächer massgebend

a. Deutsch;

b. Französisch;

c. Mathematik;

d. Naturwissenschaften, bestehend aus den Fächern Biologie, Chemie und Physik;

e. Geistes- und Sozialwissenschaften, bestehend aus den Fächern Geschichte und Geographie.

3. Schülerinnen und Schüler, welche in Französisch ein internationales Sprachzertifikat auf der Stufe B2 nach GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen) erworben haben, können sich dieses anrechnen lassen. Die Umrechnung basiert auf dem Schlüssel des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) für die Berufsmatur.

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