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643.31 CH-BL

§ 33 Verordnung über die Abschlussprüfungen der Fachmittelschule an den Gymnasien - Zusätzliche Leistung

Fachmaturität für das Berufsfeld Pädagogik
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§ 33 Verordnung über die Abschlussprüfungen der Fachmittelschule an den Gymnasien · Zusätzliche Leistung

1. Als zusätzliche Leistung gilt im Berufsfeld Pädagogik ein 1-semestriger Unterricht in allgemeinbildenden Fächern.

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