§ 27 Verordnung über die Abschlussprüfungen der Fachmittelschule an den Gymnasien - Fachmaturitätszeugnis
§ 27 Verordnung über die Abschlussprüfungen der Fachmittelschule an den Gymnasien · Fachmaturitätszeugnis
1. Das Fachmaturitätszeugnis enthält
a. die Hauptaufschrift: Kanton Basel Landschaft; als Untertitel «Fachmaturitätszeugnis», mit dem Vermerk «gesamtschweizerisch anerkanntes Fachmaturitätszeugnis»;
b. die Bezeichnung der Schule, die ihn ausstellt;
c. den Namen, Vornamen, Bürgerort (für Ausländerinnen und Ausländer: Staatsangehörigkeit und Geburtsort) und das Geburtsdatum der Inhaberin oder des Inhabers;
cbis. * das gewählte Berufsfeld;
d. die Bestätigung und Bewertung der Fächer der Allgemeinbildung;
e. die Bestätigung und Bewertung der belegten berufsfeldbezogenen Fächer;
f. das Thema und die Bewertung der Selbständigen Arbeit;
g. * die Bestätigung und Beurteilung der zusätzlichen Leistungen oder der ergänzten Allgemeinbildung für den Zugang zu den Pädagogischen Hochschulen;
h. das Thema und die Beurteilung der Fachmaturitätsarbeit;
i. die Unterschrift der Schulleitung und der Vorsteherin oder des Vorstehers der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion sowie
k. * den Ort der Fachmittelschule und das Datum.