§ 24 Verordnung über die Abschlussprüfungen der Fachmittelschule an den Gymnasien - Fachmittelschul-Ausweis
§ 24 Verordnung über die Abschlussprüfungen der Fachmittelschule an den Gymnasien · Fachmittelschul-Ausweis
1. Der Fachmittelschul-Ausweis enthält
a. die Hauptaufschrift: Kanton Basel-Landschaft; als Untertitel «Fachmittelschul-Ausweis», mit dem Vermerk «gesamtschweizerisch anerkannter Fachmittelschul-Ausweis»;
b. die Bezeichnung der Schule, die ihn ausstellt;
c. den Namen, Vornamen, Bürgerort (für Ausländer und Ausländerinnen: Staatsangehörigkeit und Geburtsort) und das Geburtsdatum der Inhaberin oder des Inhabers;
d. * die Angabe der Zeit, während welcher die Fachmittelschule regelmässig besucht wurde, mit Datum des Ein- und Austritts;
dbis. * die Bezeichnung des Berufsfelds;
e. die Bestätigung und Bewertung der Fächer der Allgemeinbildung;
f. die Bestätigung und Bewertung der belegten berufsfeldbezogenen Fächer;
g. das Thema und die Bewertung der Selbständigen Arbeit;
h. die Unterschrift der Schulleitung und der Vorsteherin oder des Vorstehers der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion sowie
i. * den Ort der Fachmittelschule und das Datum.