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§ 24 Verordnung über die Abschlussprüfungen der Fachmittelschule an den Gymnasien - Fachmittelschul-Ausweis

Fachmittelschul-Ausweis
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§ 24 Verordnung über die Abschlussprüfungen der Fachmittelschule an den Gymnasien · Fachmittelschul-Ausweis

1. Der Fachmittelschul-Ausweis enthält

a. die Hauptaufschrift: Kanton Basel-Landschaft; als Untertitel «Fachmittelschul-Ausweis», mit dem Vermerk «gesamtschweizerisch anerkannter Fachmittelschul-Ausweis»;

b. die Bezeichnung der Schule, die ihn ausstellt;

c. den Namen, Vornamen, Bürgerort (für Ausländer und Ausländerinnen: Staatsangehörigkeit und Geburtsort) und das Geburtsdatum der Inhaberin oder des Inhabers;

d. * die Angabe der Zeit, während welcher die Fachmittelschule regelmässig besucht wurde, mit Datum des Ein- und Austritts;

dbis. * die Bezeichnung des Berufsfelds;

e. die Bestätigung und Bewertung der Fächer der Allgemeinbildung;

f. die Bestätigung und Bewertung der belegten berufsfeldbezogenen Fächer;

g. das Thema und die Bewertung der Selbständigen Arbeit;

h. die Unterschrift der Schulleitung und der Vorsteherin oder des Vorstehers der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion sowie

i. * den Ort der Fachmittelschule und das Datum.

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