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643.31 CH-BL

§ 23 Verordnung über die Abschlussprüfungen der Fachmittelschule an den Gymnasien - Nicht massgebliche Fächer

Fachmittelschul-Ausweis
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§ 23 Verordnung über die Abschlussprüfungen der Fachmittelschule an den Gymnasien · Nicht massgebliche Fächer

1. In den bis zum Ende des Unterrichts besuchten Freifächern wird die Erfahrungsnote oder der Vermerk «besucht» im Abschlusszeugnis eingetragen.

2. ...

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