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643.31 CH-BL

§ 20 Verordnung über die Abschlussprüfungen der Fachmittelschule an den Gymnasien - Erteilung des Fachmittelschul-Ausweises

Fachmittelschul-Ausweis
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§ 20 Verordnung über die Abschlussprüfungen der Fachmittelschule an den Gymnasien · Erteilung des Fachmittelschul-Ausweises

1. Der Fachmittelschul-Ausweis wird erteilt, wenn die 3 nachfolgenden Bedingungen erfüllt sind

a. * höchstens 3 Noten unter 4;

b. * der Durchschnitt aus allen Noten beträgt mindestens 4.0;

c. * die Summe der Notenabweichungen von 4.0 nach unten beträgt nicht mehr als 2.0 Punkte.

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