643.31
CH-BL
§ 20 Verordnung über die Abschlussprüfungen der Fachmittelschule an den Gymnasien - Erteilung des Fachmittelschul-Ausweises
Fachmittelschul-Ausweis
§ 20 Verordnung über die Abschlussprüfungen der Fachmittelschule an den Gymnasien · Erteilung des Fachmittelschul-Ausweises
1. Der Fachmittelschul-Ausweis wird erteilt, wenn die 3 nachfolgenden Bedingungen erfüllt sind
a. * höchstens 3 Noten unter 4;
b. * der Durchschnitt aus allen Noten beträgt mindestens 4.0;
c. * die Summe der Notenabweichungen von 4.0 nach unten beträgt nicht mehr als 2.0 Punkte.