643.31
CH-BL
§ 2 Verordnung über die Abschlussprüfungen der Fachmittelschule an den Gymnasien - Zeitpunkt der Prüfungen
Fachmittelschul-Ausweis
§ 2 Verordnung über die Abschlussprüfungen der Fachmittelschule an den Gymnasien · Zeitpunkt der Prüfungen
1. Die Abschlussprüfungen finden am Ende der Schulzeit statt.
2. Die Erstellung und die Präsentation der Selbständigen Arbeiten finden in den letzten beiden Ausbildungsjahren statt.