643.31
CH-BL
§ 16 Verordnung über die Abschlussprüfungen der Fachmittelschule an den Gymnasien - Berechnung der Abschlussnoten
Fachmittelschul-Ausweis
§ 16 Verordnung über die Abschlussprüfungen der Fachmittelschule an den Gymnasien · Berechnung der Abschlussnoten
1. In jedem der in § 8 erwähnten Fächer wird ein arithmetischer Mittelwert berechnet. Dabei werden folgende Noten berücksichtigt
a. * ...
b. * in Fächern mit nur 1 Prüfung die Note im letzten Zeugnis sowie die Prüfungsnote;
c. * in Fächern mit 2 Prüfungen die doppelt gewichtete Note im letzten Zeugnis sowie die beiden Prüfungsnoten;
d. * ...
1bis. In nicht geprüften Fächern zählt die Note des letzten Zeugnisses.
2. Jeder Mittelwert ist anschliessend auf die nächstgelegene ganze oder halbe Note auf- oder abzurunden.
3. Liegt der Mittelwert genau in der Mitte zwischen einer ganzen und einer halben Note, ist er aufzurunden.