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643.31 CH-BL

§ 16 Verordnung über die Abschlussprüfungen der Fachmittelschule an den Gymnasien - Berechnung der Abschlussnoten

Fachmittelschul-Ausweis
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§ 16 Verordnung über die Abschlussprüfungen der Fachmittelschule an den Gymnasien · Berechnung der Abschlussnoten

1. In jedem der in § 8 erwähnten Fächer wird ein arithmetischer Mittelwert berechnet. Dabei werden folgende Noten berücksichtigt

a. * ...

b. * in Fächern mit nur 1 Prüfung die Note im letzten Zeugnis sowie die Prüfungsnote;

c. * in Fächern mit 2 Prüfungen die doppelt gewichtete Note im letzten Zeugnis sowie die beiden Prüfungsnoten;

d. * ...

1bis. In nicht geprüften Fächern zählt die Note des letzten Zeugnisses.

2. Jeder Mittelwert ist anschliessend auf die nächstgelegene ganze oder halbe Note auf- oder abzurunden.

3. Liegt der Mittelwert genau in der Mitte zwischen einer ganzen und einer halben Note, ist er aufzurunden.

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