643.31
CH-BL
§ 11 Verordnung über die Abschlussprüfungen der Fachmittelschule an den Gymnasien - Prüfungsaufgaben der schriftlichen und gestalterischen Prüfungen
Fachmittelschul-Ausweis
§ 11 Verordnung über die Abschlussprüfungen der Fachmittelschule an den Gymnasien · Prüfungsaufgaben der schriftlichen und gestalterischen Prüfungen
1. Die Themen und Aufgaben für die schriftlichen und gestalterischen Prüfungen werden von den jeweiligen Fachschaften erarbeitet.
2. Die Fachschaftsdelegierten reichen den Entwurf ihrer Fachschaft mit Lösungen bzw. Bewertungskriterien bei der Ressortleitung zur Validierung ein.