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643.23 CH-BL

§ 21 Verordnung über die Berufsmaturität des Kantons Basel-Landschaft (Vo BM) - Rechtsmittel

Rechtsmittel und Übergangsbestimmungen
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§ 21 Vo BM · Rechtsmittel

1. Gegen den Entscheid der Prüfungsleitung kann innert 10 Tagen seit dessen Eröffnung beim Schulrat, bei der Berufsgruppe Kaufleute bei der Kreiskommission Beschwerde erhoben werden.

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