643.23
CH-BL
§ 21 Verordnung über die Berufsmaturität des Kantons Basel-Landschaft (Vo BM) - Rechtsmittel
Rechtsmittel und Übergangsbestimmungen
§ 21 Vo BM · Rechtsmittel
1. Gegen den Entscheid der Prüfungsleitung kann innert 10 Tagen seit dessen Eröffnung beim Schulrat, bei der Berufsgruppe Kaufleute bei der Kreiskommission Beschwerde erhoben werden.