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§ 9 Verordnung über die Maturitätsprüfungen - Maturitätsfächer

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§ 9 Verordnung über die Maturitätsprüfungen · Maturitätsfächer

1. Die Maturitätsfächer umfassen

a. die Grundlagenfächer;

b. ein Schwerpunktfach;

c. ein Ergänzungsfach.

2. Die Grundlagenfächer sind

1. Deutsch;

2. Französisch;

3. Englisch;

4. Mathematik;

5. Biologie;

6. Chemie;

7. Physik;

8. Geschichte;

9. Geografie;

10. Bildnerisches Gestalten oder Musik.

3. Das Schwerpunktfach ist aus den folgenden Fächern oder Fächergruppen auszuwählen

1. Profil A: Anwendungen der Mathematik und Physik;

2. Profil B: Biologie und Chemie;

3. Profil G: Griechisch;

4. Profil I: Italienisch;

5. Profil L: Latein;

6. Profil M: Musik;

7. Profil R: Russisch;

8. Profil S: Spanisch;

9. Profil W: Wirtschaft und Recht;

10. Profil Z: Bildnerisches Gestalten.

4. Das Ergänzungsfach ist aus den folgenden Fächern auszuwählen

1. Physik (nicht für Profil A);

2. Chemie (nicht für Profil B);

3. Biologie (nicht für Profil B);

4. Anwendungen der Mathematik (nicht für Profil A);

5. Informatik;

6. Geschichte;

7. Geografie;

8. Philosophie;

9. Religionslehre;

10. Wirtschaft und Recht (nicht für Profil W);

11. Pädagogik / Psychologie;

12. * Bildnerisches Gestalten (nicht für die Profile M, Z);

13. * Musik (nicht für die Profile M, Z);

14. Sport (nicht für die Profile M, Z).

5. Die Schulleitung kann das Angebot aufgrund der Anmeldezahlen und des Schulprogramms reduzieren. Sie informiert den Schulrat darüber.

6. Voraussetzung für die Wahl eines Ergänzungsfachs ist eine Vorbildung im Umfang von mindestens 2 Jahreslektionen.

7. Der Unterricht in den Grundlagenfächern Biologie, Chemie, Physik, Geografie, Bildnerisches Gestalten und Musik endet nach 6 Semestern.

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