643.21
CH-BL
§ 30 Verordnung über die Maturitätsprüfungen - Regelung für das Regionale Gymnasium Laufental-Thierstein
§ 30 Verordnung über die Maturitätsprüfungen · Regelung für das Regionale Gymnasium Laufental-Thierstein
1. Die Maturitätsausweise enthalten die Unterschrift der Vorsteherin oder des Vorstehers der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion des Kantons Basel-Landschaft und des Departementes für Bildung und Kultur des Kantons Solothurn.