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643.21 CH-BL

§ 30 Verordnung über die Maturitätsprüfungen - Regelung für das Regionale Gymnasium Laufental-Thierstein

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§ 30 Verordnung über die Maturitätsprüfungen · Regelung für das Regionale Gymnasium Laufental-Thierstein

1. Die Maturitätsausweise enthalten die Unterschrift der Vorsteherin oder des Vorstehers der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion des Kantons Basel-Landschaft und des Departementes für Bildung und Kultur des Kantons Solothurn.

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