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§ 2 Reglement über die Übertrittsbedingungen der Schülerinnen und Schüler aus dem Fricktal an die basellandschaftlichen Gymnasien - Schulort

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§ 2 Reglement über die Übertrittsbedingungen der Schülerinnen und Schüler aus dem Fricktal an die basellandschaftlichen Gymnasien · Schulort

1. Schulort gemäss Vertrag vom 2. Juni/8. Juli 1998 über die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern des Kantons Aargau an die basellandschaftlichen Gymnasien ist Muttenz.

2. Im Zuge optimaler Klassenbildung bleibt die Verpflichtung zum Besuch eines anderen basellandschaftlichen Gymnasiums vorbehalten.

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