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§ 1 Reglement über die Übertrittsbedingungen der Schülerinnen und Schüler aus dem Fricktal an die basellandschaftlichen Gymnasien - Übertritt in eine 1. Klasse der Maturitätsabteilung oder in die Fachmittelschule (FMS)

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§ 1 Reglement über die Übertrittsbedingungen der Schülerinnen und Schüler aus dem Fricktal an die basellandschaftlichen Gymnasien · Übertritt in eine 1. Klasse der Maturitätsabteilung oder in die Fachmittelschule (FMS)

1. Schülerinnen und Schüler der Bezirksschulen Rheinfelden, Laufenburg, Möhlin und Frick werden in die 1. Klasse des Gymnasiums aufgenommen, wenn

a. die Voraussetzungen gemäss §§ 12-25 der Verordnung vom 3. Juni 2015 über die Mittelschule des Kantons Aargau (Mittelschulverordnung) erfüllt sind;

b. beim Schwerpunktfach Musik zudem der Nachweis erbracht wurde, dass seit 2 Jahren ein Instrument gelernt wurde;

c. eine Eignungsabklärung für das Schwerpunktfach Musik und Bildnerisches Gestalten durch das Gymnasium durchgeführt wurde.

2. Schülerinnen und Schüler der Bezirksschulen Rheinfelden, Laufenburg, Möhlin und Frick sowie Sekundarschülerinnen und Sekundarschüler der Bezirksschulkreise Laufenburg, Rheinfelden, Möhlin und Frick werden in die 1. Klasse der Fachmittelschule aufgenommen, wenn die Voraussetzungen gemäss §§ 12-25 der Mittelschulverordnung erfüllt sind.

3. Für den Übertritt von Schülerinnen und Schülern in die 1. Klasse des Gymnasiums oder Fachmittelschule, die Wohnort in den Bezirksschulkreisen Rheinfelden, Laufenburg, Möhlin und Frick haben und eine Privatschule besuchen, gelten die Voraussetzungen gemäss §§ 12, 17-25 der Mittelschulverordnung.

4. Bei Schülerinnen und Schülern, die ein Verfahren gemäss §§ 26 Absatz 4 bzw. 27 Absatz 3 der Mittelschulverordnung anstrengen, entscheidet die Schulleitung der aufnehmenden Schule über das Gesuch.

Übertritt in eine 1. Klasse der Maturitätsabteilung oder in die Fachmittelschule (FMS) § 2 Reglement über die Übertrittsbedingungen der Schülerinnen und Schüler aus dem Fricktal an die basellandschaftlichen Gymnasien →

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