Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
643.15 CH-BL

§ 6 Verordnung über den Besuch von Schulen der Sekundarstufe II im Kanton Basel-Stadt durch Schülerinnen und Schüler der Einwohnergemeinden Allschwil und Schönenbuch - Inkrafttreten

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (6 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 6 Verordnung über den Besuch von Schulen der Sekundarstufe II im Kanton Basel-Stadt durch Schülerinnen und Schüler der Einwohnergemeinden Allschwil und Schönenbuch · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung tritt am 1.1.2003 in Kraft.

← § 5 Verordnung über den Besuch von Schulen der Sekundarstufe II im Kanton Basel-Stadt durch Schülerinnen und Schüler der Einwohnergemeinden Allschwil und Schönenbuch Schulen der Sekundarstufe II

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →