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643.15 CH-BL

§ 1 Verordnung über den Besuch von Schulen der Sekundarstufe II im Kanton Basel-Stadt durch Schülerinnen und Schüler der Einwohnergemeinden Allschwil und Schönenbuch - Schulen der Sekundarstufe II

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§ 1 Verordnung über den Besuch von Schulen der Sekundarstufe II im Kanton Basel-Stadt durch Schülerinnen und Schüler der Einwohnergemeinden Allschwil und Schönenbuch · Schulen der Sekundarstufe II

1. Schülerinnen und Schülern mit stipendienrechtlichem Wohnsitz in den Einwohnergemeinden Allschwil und Schönenbuch, welche die Sekundarschule Allschwil besucht haben, steht der Besuch der folgenden Schulen im Kanton Basel-Stadt offen

a. Gymnasium (10.-12. Schuljahr),

b. * ...

c. Wirtschaftsmittelschule.

2. Der Besuch der Sportklasse am Gymnasium Bäumlihof erfordert die Genehmigung der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion.

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