§ 5 Vertrag über das Regionale Gymnasium Laufental-Thierstein - Schulgeld
§ 5 Vertrag über das Regionale Gymnasium Laufental-Thierstein · Schulgeld
1. Der Kanton Solothurn leistet pro Schüler oder Schülerin pro Schulsemester eine nach dem Regionalen Schulabkommen über die gegenseitige Aufnahme von Auszubildenden und Ausrichtung von Beiträgen (RSA 2009) berechnete und um einen Investitionskostenbeitrag von 1'500 Franken pro Jahr erhöhte Pauschale.
2. Im Falle der Aufhebung des Regionalen Schulabkommens oder der Kündigung desselben seitens eines Vertragskantons, werden die Schülerpauschalen innert sechs Monaten seit der Aufhebung oder Kündigung einvernehmlich festgelegt. Die Schülerpauschalen dürfen die Betriebskosten zuzüglich 1'500 Franken Anteil pro Jahr an den Investitionskosten des Gymnasiums pro Schüler oder Schülerin nicht übersteigen. Erfolgt innert Frist keine Einigung, kann der Vertrag beidseits unter Einhaltung der unter § 8 Absatz 2 beschriebenen Fristen gekündigt werden.
3. Die Pauschale ist jeweilen für ein ganzes Schulsemester geschuldet, ungeachtet des Ein- oder Austrittsdatums der Schülerin oder des Schülers.
4. Der Betrag ist jeweilen zahlbar per 30. Juni und 31. Dezember.
5. Die Höhe des Investitionskostenbeitrages wird per 1. Januar 2006 überprüft und allenfalls einvernehmlich neu festgelegt.