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643.12 CH-BL

§ 4 Vertrag über das Regionale Gymnasium Laufental-Thierstein - Schul- und Betriebsführung

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§ 4 Vertrag über das Regionale Gymnasium Laufental-Thierstein · Schul- und Betriebsführung

1. Der Kanton Basel-Landschaft führt den Betrieb des Gymnasiums im Auftrag der beiden Vertragskantone.

2. Gesetzgebung und Rechtspflege richten sich, soweit dieser Vertrag nicht abweichende Regelungen vorsieht, nach der Rechtsordnung des Kantons Basel-Landschaft.

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