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643.11 CH-BL

§ 8a Verordnung über das Gymnasium (Maturitätsschule und Fachmittelschule) - Anmeldung

Klassen- und Kursbildung
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§ 8a Verordnung über das Gymnasium (Maturitätsschule und Fachmittelschule) · Anmeldung

1. Schülerinnen und Schüler melden sich für ein öffentliches Gymnasium (Maturitätsschule bzw. Fachmittelschule) des Kantons Basel-Landschaft an.

2. Mit der Anmeldung geben sie das gewünschte Maturitätsprofil (Maturitätsschule) bzw. Berufsfeld (Fachmittelschule) an.

2bis Sie können ein weiteres Maturitätsprofil bzw. Berufsfeld ihres Interesses angeben.

3. ...

4. ...

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