643.11
CH-BL
§ 8a Verordnung über das Gymnasium (Maturitätsschule und Fachmittelschule) - Anmeldung
Klassen- und Kursbildung
§ 8a Verordnung über das Gymnasium (Maturitätsschule und Fachmittelschule) · Anmeldung
1. Schülerinnen und Schüler melden sich für ein öffentliches Gymnasium (Maturitätsschule bzw. Fachmittelschule) des Kantons Basel-Landschaft an.
2. Mit der Anmeldung geben sie das gewünschte Maturitätsprofil (Maturitätsschule) bzw. Berufsfeld (Fachmittelschule) an.
2bis Sie können ein weiteres Maturitätsprofil bzw. Berufsfeld ihres Interesses angeben.
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