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643.11 CH-BL

§ 8 Verordnung über das Gymnasium (Maturitätsschule und Fachmittelschule) - Angebot Maturitätsprofile und Berufsfelder

Klassen- und Kursbildung
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§ 8 Verordnung über das Gymnasium (Maturitätsschule und Fachmittelschule) · Angebot Maturitätsprofile und Berufsfelder

1. Der Kanton Basel-Landschaft bietet an den Maturitätsabteilungen nach den eidgenössischen und interkantonalen Bestimmungen folgende Maturitätsprofile an

a. * Anwendungen der Mathematik und Physik;

b. * Biologie und Chemie;

c. * Latein;

d. * Italienisch;

e. * Spanisch;

f. * Wirtschaft und Recht;

g. * Bildnerisches Gestalten;

h. * Musik (an den Gymnasien in Liestal, Münchenstein, Muttenz und Oberwil);

i. * Griechisch (am Gymnasium Liestal);

j. * Russisch (am Gymnasium Münchenstein).

2. Das Angebot eines Maturitätsprofils wird an einem kantonalen Gymnasium geführt, sofern mindestens 4 Schülerinnen und Schüler für die Bildung eines Kurses der 1. Klasse zusammengefasst werden können.

3. Der Kanton Basel-Landschaft bietet an Fachmittelschulen folgende Berufsfelder an

a. Pädagogik;

b. * Gesundheit/Naturwissenschaften;

c. * Soziale Arbeit;

d. * Gestaltung und Kunst;

e. * Musik.

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