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643.11 CH-BL

§ 45 Verordnung über das Gymnasium (Maturitätsschule und Fachmittelschule) - Inkrafttreten

Schlussbestimmungen
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§ 45 Verordnung über das Gymnasium (Maturitätsschule und Fachmittelschule) · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung tritt am 1. August 2003 in Kraft.

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