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643.11 CH-BL

§ 44 Verordnung über das Gymnasium (Maturitätsschule und Fachmittelschule) - Aufhebung bisherigen Rechts

Schlussbestimmungen
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§ 44 Verordnung über das Gymnasium (Maturitätsschule und Fachmittelschule) · Aufhebung bisherigen Rechts

1. Mit dieser Verordnung werden aufgehoben

a. Schulordnung für die Gymnasien vom 19. März 1985;

b. Reglement über die Bildung von Klassen und Kursen an den Gymnasien (Klassenbildungsreglement Gymnasien) vom 20. August 2002;

c. Verordnung über die Typenverteilung an den Gymnasien vom 5. Januar 1988.

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