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643.11 CH-BL

§ 37 Verordnung über das Gymnasium (Maturitätsschule und Fachmittelschule) - Aufgaben

Leitung - Schulrat
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§ 37 Verordnung über das Gymnasium (Maturitätsschule und Fachmittelschule) · Aufgaben

1. Die Aufgaben des Schulrats richten sich nach § 82i des Bildungsgesetzes vom 6. Juni 2002.

2. ...

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