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643.11 CH-BL

§ 36 Verordnung über das Gymnasium (Maturitätsschule und Fachmittelschule) - Zusammensetzung

Leitung - Schulrat
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§ 36 Verordnung über das Gymnasium (Maturitätsschule und Fachmittelschule) · Zusammensetzung

1. Der Schulrat setzt sich aus 7 Mitgliedern zusammen.

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