Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
643.11 CH-BL

§ 35a Verordnung über das Gymnasium (Maturitätsschule und Fachmittelschule) - Schulleitungskonferenz Gymnasien

Leitung - Schulleitungskonferenz
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (53 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 35a Verordnung über das Gymnasium (Maturitätsschule und Fachmittelschule) · Schulleitungskonferenz Gymnasien

1. Gemäss § 82e Abs. 1 des Bildungsgesetzes vom 6. Juni 2002 bilden die Rektorinnen und Rektoren der Gymnasien eine Schulleitungskonferenz. Bei Co-Rektoraten vertritt 1 Rektorin oder Rektor die Schule.

2. Die Schulleitungskonferenz untersteht der Hauptabteilung Berufs- und Mittelschulen der Dienststelle BMH.

3. Ihre Aufgaben richten sich nach § 82e Abs. 2 Bildungsgesetz.

4. Ihr obliegen zudem insbesondere folgende Aufgaben

a. die Weiterentwicklung der Gymnasien in pädagogischen und betrieblichen Belangen;

b. die Koordination der Klassen- und Kursbildung;

c. die Koordination der Lehrpläne und des Unterrichtsbetriebs;

d. die Koordination der Beurlaubungspraxis für die Schülerinnen und Schüler und die Lehrerinnen und Lehrer;

e. die Festlegung der Termine sowie die Koordination und Durchführung der Abschlussprüfungen;

f. die Sicherstellung der Information der Öffentlichkeit über die Ausbildungen an den Gymnasien (Maturitätsschule und Fachmittelschule);

g. der Erlass verbindlicher Weisungen;

h. der Erlass einer Geschäftsordnung;

i. die Delegation in verschiedene Gremien und Arbeitsgruppen im Bildungsbereich.

5. Sie kann bei Bedarf Fachgruppen einsetzen.

6. Sie kann für pädagogische und betriebliche Koordinationsfragen Sitzungen ohne die Beteiligung der Hauptabteilung Berufs- und Mittelschulen der Dienststelle BMH abhalten.

← § 34 Verordnung über das Gymnasium (Maturitätsschule und Fachmittelschule) Geltungsbereich § 35b Verordnung über das Gymnasium (Maturitätsschule und Fachmittelschule) →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →