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643.11 CH-BL

§ 31 Verordnung über das Gymnasium (Maturitätsschule und Fachmittelschule) - Fachkonvente

Schulbeteiligte - Lehrerinnen und Lehrer
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§ 31 Verordnung über das Gymnasium (Maturitätsschule und Fachmittelschule) · Fachkonvente

1. Die Lehrerinnen und Lehrer der Gymnasien koordinieren ihre Aufgaben in Fachkonventen.

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