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§ 21b Verordnung über das Gymnasium (Maturitätsschule und Fachmittelschule) - Umfang

Schulpool
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§ 21b Verordnung über das Gymnasium (Maturitätsschule und Fachmittelschule) · Umfang

1. Der Schulpool der Gymnasien wird durch die Trägerschaft wie folgt ressourciert

a. Sockel CHF 5000.- und pro Klasse CHF 1'650.-;

b. Gesundheitsförderung: Sockel CHF 2'000.- und pro Klasse CHF 300.-;

c. Gesamtstundenplanlegung (wobei für die Berechnung die Klassen der beiden Semester zusammengezählt werden)

1. für 1-9 Klassen 1 Lektion;

2. für 10-29 Klassen 2 Lektionen;

3. für 30-49 Klassen 3 Lektionen;

4. für 50-69 Klassen 4 Lektionen;

5. für 70-89 Klassen 5 Lektionen;

6. für 90 und mehr Klassen 6 Lektionen.

2. Bis und mit Schuljahr 2027/28 stehen den Gymnasien für den pädagogischen ICT-Support (PICTS) folgende maximalen Vergütungen zur Verfügung

a. PICTS-Initialisierung: 1/12 Lektion pro Klasse;

b. PICTS-Beratung: ¼ Lektion pro Klasse;

c. PICTS-Multiplikatorin bzw. PICTS-Multiplikator: ¼ Lektion pro PICTS-Multiplikatorin oder PICTS-Multiplikator, wobei je 10 Lehrpersonen 1 PICTS-Multiplikatorin oder PICTS-Multiplikator eingesetzt wird.

3. Vergütungen in Franken können in Lektionen umgerechnet werden. Dabei gilt für 1 Jahreslektion der Gegenwert von CHF 5'900.-.

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