§ 21b Verordnung über das Gymnasium (Maturitätsschule und Fachmittelschule) - Umfang
§ 21b Verordnung über das Gymnasium (Maturitätsschule und Fachmittelschule) · Umfang
1. Der Schulpool der Gymnasien wird durch die Trägerschaft wie folgt ressourciert
a. Sockel CHF 5000.- und pro Klasse CHF 1'650.-;
b. Gesundheitsförderung: Sockel CHF 2'000.- und pro Klasse CHF 300.-;
c. Gesamtstundenplanlegung (wobei für die Berechnung die Klassen der beiden Semester zusammengezählt werden)
1. für 1-9 Klassen 1 Lektion;
2. für 10-29 Klassen 2 Lektionen;
3. für 30-49 Klassen 3 Lektionen;
4. für 50-69 Klassen 4 Lektionen;
5. für 70-89 Klassen 5 Lektionen;
6. für 90 und mehr Klassen 6 Lektionen.
2. Bis und mit Schuljahr 2027/28 stehen den Gymnasien für den pädagogischen ICT-Support (PICTS) folgende maximalen Vergütungen zur Verfügung
a. PICTS-Initialisierung: 1/12 Lektion pro Klasse;
b. PICTS-Beratung: ¼ Lektion pro Klasse;
c. PICTS-Multiplikatorin bzw. PICTS-Multiplikator: ¼ Lektion pro PICTS-Multiplikatorin oder PICTS-Multiplikator, wobei je 10 Lehrpersonen 1 PICTS-Multiplikatorin oder PICTS-Multiplikator eingesetzt wird.
3. Vergütungen in Franken können in Lektionen umgerechnet werden. Dabei gilt für 1 Jahreslektion der Gegenwert von CHF 5'900.-.