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643.11 CH-BL

§ 17c Verordnung über das Gymnasium (Maturitätsschule und Fachmittelschule) - Inhalte der Befragungen im Rahmen der Aufsicht

Aufgaben der Schulen - Qualität und Aufsicht - Aufsicht
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§ 17c Verordnung über das Gymnasium (Maturitätsschule und Fachmittelschule) · Inhalte der Befragungen im Rahmen der Aufsicht

1. Die Dienststelle BMH führt die Befragungen im Rahmen der Aufsicht insbesondere zu folgenden Bereichen durch

a. zu Schul- und Personalführung;

b. zum Schulprogramm, inklusive Schulentwicklungsplanung;

c. zur Qualitätsentwicklung und -sicherung.

2. Sie gibt den Schulen eine schriftliche Rückmeldung gegebenenfalls verbunden mit Handlungsempfehlungen.

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