643.11
CH-BL
§ 17c Verordnung über das Gymnasium (Maturitätsschule und Fachmittelschule) - Inhalte der Befragungen im Rahmen der Aufsicht
Aufgaben der Schulen - Qualität und Aufsicht - Aufsicht
§ 17c Verordnung über das Gymnasium (Maturitätsschule und Fachmittelschule) · Inhalte der Befragungen im Rahmen der Aufsicht
1. Die Dienststelle BMH führt die Befragungen im Rahmen der Aufsicht insbesondere zu folgenden Bereichen durch
a. zu Schul- und Personalführung;
b. zum Schulprogramm, inklusive Schulentwicklungsplanung;
c. zur Qualitätsentwicklung und -sicherung.
2. Sie gibt den Schulen eine schriftliche Rückmeldung gegebenenfalls verbunden mit Handlungsempfehlungen.