Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
643.11 CH-BL

§ 13 Verordnung über das Gymnasium (Maturitätsschule und Fachmittelschule) - Fort- und Weiterbildungskurse für Erwachsene

Klassen- und Kursbildung
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (53 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 13 Verordnung über das Gymnasium (Maturitätsschule und Fachmittelschule) · Fort- und Weiterbildungskurse für Erwachsene

1. Die von den Gymnasien angebotenen Fort- und Weiterbildungskurse für Erwachsene sind selbsttragend.

2. Die Räumlichkeiten werden unentgeltlich zur Verfügung gestellt.

← § 12a Verordnung über das Gymnasium (Maturitätsschule und Fachmittelschule) Geltungsbereich § 14 Verordnung über das Gymnasium (Maturitätsschule und Fachmittelschule) →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →