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§ 12a Verordnung über das Gymnasium (Maturitätsschule und Fachmittelschule) - Kurse der Fachmittelschule

Klassen- und Kursbildung
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§ 12a Verordnung über das Gymnasium (Maturitätsschule und Fachmittelschule) · Kurse der Fachmittelschule

1. Die folgenden Stammfächer werden im Halbklassen-Unterricht von maximal 12 Schülerinnen und Schülern unterrichtet

a. * ...

b. * Biologie-Praktikum.

c. * ...

d. * ...

2. ...

3. Bei den Berufsfeldfächern und den Berufsfeld-Plus-Kursen sind folgende Zahlen einzuhalten

a. * Ein Berufsfeld wird an einer Schule geführt, wenn sich pro Schule mindestens 6 Schülerinnen und Schüler anmelden.

abis. * Wird die Mindestanzahl Schülerinnen und Schülern an einer Schule gemäss Bst. a nicht erreicht, kann ein Berufsfeld trotzdem geführt werden, sofern sich kantonal mindestens 6 Schülerinnen und Schüler für ein Berufsfeld anmelden.

b. * Die Klassengrösse in Berufsfeld-Fächern und Berufsfeld-Plus-Kursen, die nicht im Halbklassen-Unterricht geführt werden, beträgt maximal 24 Schülerinnen und Schüler.

c. * Gleiche Berufsfeldfächer verschiedener Berufsfelder können nicht zusammengelegen werden. Davon abweichend können im Berufsfeldfach Informatik maximal 2 Berufsfelder gemeinsam unterrichtet werden.

d. * Folgende Berufsfeld-Fächer und Berufsfeld-Plus-Kurse werden im Halbklassen-Unterricht mit maximal 12 Schülerinnen und Schülern geführt

1. * Werken (Berufsfeld Pädagogik, Soziale Arbeit, Gestaltung und Kunst);

2. * Chemie-Praktikum (Berufsfeld Gesundheit/Naturwissenschaften, Pädagogik);

3. * Physik-Praktikum (Berufsfeld Gesundheit/Naturwissenschaften, Pädagogik);

4. * Gestalten am Computer (Berufsfeld Gestaltung und Kunst);

5. * Ernährungslehre (Berufsfeld-Plus-Kurs);

6. * Textiles Gestalten (Berufsfeld-Plus-Kurs);

7. * Einführung Laborarbeit (Berufsfeld-Plus-Kurs);

8. * Informatik (alle Berufsfelder);

9. * Gehörbildung (Berufsfeld Pädagogik, Musik).

e. * Für die Berufsfeld Plus-Kurse beträgt die mittlere Teilnehmerzahl über alle Kurse mindestens 12 Schülerinnen und Schüler.

f. * ...

4. ...

4bis Für den kantonalen Lernbereich «Schulspezifisches» stehen pro 5 laut Stundentafel zu erteilenden Lektionen zusätzlich 4 weitere Lektionen für Projektarbeiten, Arbeit am Portfolio, selbst organisiertes Lernen und die Lernberatung zur Verfügung. In diesem Rahmen können von den Lehrpersonen externe Fachpersonen zugezogen werden.

5. ...

6. Für die Freifächer sind zu Beginn des Kurses folgende Schülerzahlen einzuhalten

a. Italienisch: mindestens 6;

b. Ethik: mindestens 6;

c. Erziehungs- und Gemeinschaftskunde: mindestens 6;

d. Hauswirtschaft: mindestens 6;

e. Instrumentalunterricht: Einzelunterricht;

f. übrige Freifächer: mindestens 10.

7. Über Ausnahmen entscheidet die Schulleitung.

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