§ 11 Verordnung über das Gymnasium (Maturitätsschule und Fachmittelschule) - Kurse der Maturitätsschule
§ 11 Verordnung über das Gymnasium (Maturitätsschule und Fachmittelschule) · Kurse der Maturitätsschule
1. Bei der Bildung von Kursen der Maturitätsschule sind zu Beginn eines Kurses folgende Kursgrössen einzuhalten (()* gilt für das Regionale Gymnasium Laufen-Thierstein)
a. Freifachpraktika: Chemie, Physik, Informatik, Biologie: min. 8 (6)*, max. 12;
b. Freifächer, die in ein Ergänzungsfach bzw. einen Wahlkurs münden: min. 8 (6)*, max. 24;
c. übrige Freifächer: min. 10 (8)*;
d. Ergänzungsfach- und Wahlkurse: Durchschnitt 12 (8)*.
2. Der Instrumentalunterricht im Maturitätsprofil «Musik» wird in der Regel im Einzelunterricht erteilt.
3. Im Rahmen der Ergänzungsfach- und Wahlkurse stehen den beteiligten Klassenstufen für interdisziplinären Unterricht in der Regel zusätzlich 6 Jahresstunden zur Verfügung.
4. Über Ausnahmen von diesen Bestimmungen entscheidet aufgrund besonderer Umstände die Schulleitung.