642.15
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CH-BL
§ 9 Verordnung über den Mittagstisch an der Sekundarschule - Aufgaben der Mittagstischleitung
§ 9 Verordnung über den Mittagstisch an der Sekundarschule · Aufgaben der Mittagstischleitung
1. Die Mittagstischleitung hat folgende Aufgaben
a. Sie organisiert das Mittagstischangebot.
b. Sie beaufsichtigt das Mittagstischpersonal und beurteilt die Leistungen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen.
c. Sie berät die Schulleitung in allen Belangen, die den Mittagstisch betreffen.