§ 7 Verordnung über den Mittagstisch an der Sekundarschule - Aufgaben der Schulleitung
§ 7 Verordnung über den Mittagstisch an der Sekundarschule · Aufgaben der Schulleitung
1. Die Schulleitung hat folgende Aufgaben
a. Sie ist für die Bedarfsabklärung zuständig.
b. Sie arbeitet das Konzept für den Mittagstisch aus auf der Basis der Bedarfserhebung und unter Einhaltung des Kostenrahmens der BKSD.
c. * Sie nimmt in Bezug auf das Mittagtischpersonal befristete und unbefristete Anstellungen vor.
d. Sie kann innerhalb des Kostenrahmens der BKSD Leistungsvereinbarungen für den Mittagstisch mit Dritten abschliessen.
e. Sie beaufsichtigt das Mittagstischangebot.
f. * Sie entscheidet über Anträge auf reduzierte Beiträge der Erziehungsberechtigten von Schülerinnen und Schülern mit unzumutbarem Schulweg oder aus schulorganisatorischen Gründen.
2. Das Schulsekretariat erledigt die administrativen Arbeiten im Zusammenhang mit dem Mittagstisch, insbesondere die An- und Abmeldungen, die Bedarfsabklärung für die Betreuungsplätze und die Rechnungsstellung, das Inkasso und die Buchhaltung.