642.15
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CH-BL
§ 2 Verordnung über den Mittagstisch an der Sekundarschule - Ausgestaltung des Mittagstischs
§ 2 Verordnung über den Mittagstisch an der Sekundarschule · Ausgestaltung des Mittagstischs
1. Der Mittagstisch umfasst ein Verpflegungs- und ein Betreuungsangebot.
2. Der Mittagstisch ist von Montag bis Freitag ab Ende der 5. Vormittagsstunde bis Anfang der 1. Nachmittagsstunde geöffnet.
3. Schüler und Schülerinnen können ihr Essen mitnehmen und sich selbständig am Mittagstisch verpflegen.
4. Der Mittagstisch bietet eine ausgewogene und abwechslungsreiche Verpflegung. Es wird eine dem Alter der Kinder angemessene Ess- und Tischkultur gepflegt.