642.15
BKSDDECS
CH-BL
§ 15 Verordnung über den Mittagstisch an der Sekundarschule - Unentgeltliche Inanspruchnahme
§ 15 Verordnung über den Mittagstisch an der Sekundarschule · Unentgeltliche Inanspruchnahme
1. ...
2. Liegt ein finanzieller Härtefall vor, so kann die Schulleitung die Erziehungsberechtigten auf deren schriftlichen Antrag hin von der Zahlung des Beitrags ganz oder teilweise befreien.