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642.15 BKSDDECS CH-BL

§ 15 Verordnung über den Mittagstisch an der Sekundarschule - Unentgeltliche Inanspruchnahme

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§ 15 Verordnung über den Mittagstisch an der Sekundarschule · Unentgeltliche Inanspruchnahme

1. ...

2. Liegt ein finanzieller Härtefall vor, so kann die Schulleitung die Erziehungsberechtigten auf deren schriftlichen Antrag hin von der Zahlung des Beitrags ganz oder teilweise befreien.

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