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§ 13 Verordnung über den Mittagstisch an der Sekundarschule - Anmeldung

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§ 13 Verordnung über den Mittagstisch an der Sekundarschule · Anmeldung

1. Die Erziehungsberechtigten melden ihr Kind oder ihre Kinder semesterweise für das Mittagstischangebot an.

2. Die Schulleitung informiert die Erziehungsberechtigten über die wesentlichen Punkte des Mittagstischangebots.

3. Bei wichtigen Gründen können die Erziehungsberechtigten ihre Kinder auch im laufenden Semester für das Mittagstischangebot an- oder abmelden. Die Kosten werden anteilmässig erhoben respektive rückerstattet.

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