642.15
BKSDDECS
CH-BL
§ 12 Verordnung über den Mittagstisch an der Sekundarschule - Betreuungsschlüssel
§ 12 Verordnung über den Mittagstisch an der Sekundarschule · Betreuungsschlüssel
1. Das Mittagstischpersonal setzt sich aus einer Mittagstischleitung sowie weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zusammen
a. Für bis zu 19 Schüler und Schülerinnen ist die Mittagstischleitung alleine verantwortlich.
b. Für 20-39 Schüler und Schülerinnen sind 2 Personen verantwortlich.
c. Für je 20 weitere Schüler und Schülerinnen ist 1 weitere Person einzusetzen.