Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
642.15 BKSDDECS CH-BL

§ 11 Verordnung über den Mittagstisch an der Sekundarschule - Arbeitszeit der Mittagstischleitung und des Mittagstischpersonals

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (14 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 11 Verordnung über den Mittagstisch an der Sekundarschule · Arbeitszeit der Mittagstischleitung und des Mittagstischpersonals

1. Der Stellenumfang für die Leitungsaufgaben der Mittagstischleitung beträgt 4 Stellenprozente pro 10 Betreuungsplätze.

2. Die tägliche Arbeitszeit des Mittagstischpersonals ergibt sich aus der Dauer der Mittagspause zwischen Unterrichtsende am Vormittag und Unterrichtsanfang am Nachmittag zuzüglich eines Zeitzuschlags von 15 Minuten.

← § 10 Verordnung über den Mittagstisch an der Sekundarschule Zweck § 12 Verordnung über den Mittagstisch an der Sekundarschule →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →