642.15
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CH-BL
§ 11 Verordnung über den Mittagstisch an der Sekundarschule - Arbeitszeit der Mittagstischleitung und des Mittagstischpersonals
§ 11 Verordnung über den Mittagstisch an der Sekundarschule · Arbeitszeit der Mittagstischleitung und des Mittagstischpersonals
1. Der Stellenumfang für die Leitungsaufgaben der Mittagstischleitung beträgt 4 Stellenprozente pro 10 Betreuungsplätze.
2. Die tägliche Arbeitszeit des Mittagstischpersonals ergibt sich aus der Dauer der Mittagspause zwischen Unterrichtsende am Vormittag und Unterrichtsanfang am Nachmittag zuzüglich eines Zeitzuschlags von 15 Minuten.